Am 24. und 25. April tauschte sich eine liechtensteinische Delegation mit dem UNO-Ausschuss gegen Folter in Genf aus. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das von Liechtenstein ratifizierte UNO-Übereinkommen gegen Folter. Zur Vorbereitung des Dialogs hat Liechtenstein beim Ausschuss einen umfassenden Bericht eingereicht, der auf der Internetseite des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten abrufbar ist.
Während dem Dialog lobte der Ausschuss Liechtenstein für die vorbildliche Umsetzung des Übereinkommens. Er würdigte auch die Anwesenheit einer kompetenten und ämterübergreifenden Delegation und folgerte daraus, dass der Vermeidung von Folter und schlechter Behandlung in Liechtenstein grosse Bedeutung beigemessen wird. Die liechtensteinische Delegation setzte sich aus Vertretenden folgender staatlicher Stellen zusammen: Landespolizei, Amt für Justiz, Amt für Soziale Dienste, Ausländer und Passamt und dem Amt für Auswärtige Angelegenheiten. Im Nachgang zum Dialog wird der Ausschuss Empfehlungen an Liechtenstein zu weiteren Massnahmen aussprechen, um die Prävention von Folter und anderer unmenschlicher Behandlung oder Strafe sicherzustellen.
Liechtenstein ratifizierte das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 2. November 1990. Das Übereinkommen bildet nach wie vor einen wichtigen Eckpfeiler im Kampf gegen Folter auf internationaler Ebene.