An der Landtagssitzung vom 8. November 2023 wurde die Interpellation vom 9. Oktober 2023 der Abgeordneten Thomas Rehak und Herbert Elkuch betreffend Freizeit-Fahrradverkehr, Wandern, Jagd und Naturschutz an die Regierung überwiesen. Mit der Interpellation wurde die Regierung eingeladen, 22 Fragen zum Thema Freizeit-Fahrradverkehr, insbesondere zum Angebot, zur Entwicklung und zur Konfliktbereinigung bei der gemeinsamen Nutzung des Wegenetzes im Wald und im Berggebiet zu beantworten. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2023, die Beantwortung der Interpellation zu Handen des Landtags verabschiedet.
Mit dem Aufkommen des Mountainbike-Fahrens als beliebte Freizeitbeschäftigung stellen sich vermehrt Fragen nach der Rechtslage, der Angebotsschaffung und der Entflechtung von Wander- und Mountainbikerouten. Die umliegenden Länder und Kantone haben dazu in den letzten Jahren diverse Konzepte entwickelt. Auch in Liechtenstein beschäftigen sich Land und Gemeinden mit der Thematik. Die heute bestehenden Freizeitradrouten basieren auf der Mountainbike-Karte «Fürstentum Liechtenstein und Region Werdenberg», die beständig weiterentwickelt wird. Eine übergeordnete Planung wurde bisher jedoch noch nicht vorgenommen.
Wanderwege dürfen nach herrschender Rechtsmeinung mit Fahrrädern befahren werden. Im Wald gilt diese Regel allerdings nur für befestigte Wege. Langsame E-Bikes sind den Fahrrädern gleichgestellt. Grundsätzlich hält die Regierung die Koexistenz von Radfahrerinnen und Fussgängern für richtig; eine Entflechtung der Nutzergruppen wäre aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse nicht erstrebenswert. Zudem würde damit das Freiheitsempfinden der ausgeschlossenen Zielgruppe eingeschränkt. Dennoch wird in Zukunft punktuell einzugreifen sein, um rechtliche Klarheit zu schaffen und Unstimmigkeiten zwischen Fussgängerinnen und Radfahrern zu minimieren. Dabei ist auch auf die Natur einerseits und die Interessen der verschiedenen Nutzergruppen andererseits Rücksicht zu nehmen.