Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 26. März 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes sowie des Steueramtshilfegesetzes-USA verabschiedet.
Die Konformität mit internationalen Standards ist essentiell für den liechtensteinischen Finanzplatz und daher eine wichtige Grundlage der Finanzplatzstrategie. Zu den internationalen Standards gehört insbesondere die Amtshilfe im Steuerbereich nach den Vorgaben der OECD und des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes. Es ist ein andauernder Prozess sicherzustellen, dass Liechtenstein effektive Amtshilfe im Steuerbereich leistet.
Die letzten inhaltlichen Revisionen des Steueramtshilfegesetzes fanden im Jahr 2015 und 2017 statt. Seither wurden im Rahmen der Amtshilfepraxis einzelne Punkte identifiziert, die nun adressiert werden sollen. Die vorliegenden Anpassungen betreffen insbesondere eine klare Regelung des Verhältnisses der Amtshilfe zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben, die Auslegung des Spezialitätsprinzips nach dem geltenden internationalen Standard sowie die Information der betroffenen Personen. Darüber hinaus sollen Bestimmungen des Amtshilfegesetzes-USA, welche analog bereits im SteAHG enthalten sind, aufgehoben werden. Die entsprechenden Bestimmungen des SteAHG sollen für die Amtshilfe mit den USA subsidiär Anwendung finden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Mai 2024.