Das Fürstliche Landgericht stellt Strafregisterbescheinigungen und Pfändungsregisterauszüge aus. Die elektronische Bestellung einer Strafregisterbescheinigung und eines Pfändungsregisterauszuges ist seit dem 18. April 2024 einfacher geworden. Neu ist die Anmeldung mittels der eID.li möglich und die Bestellungen können per Kreditkarte bezahlt werden. Die Zahlung muss somit nicht mehr mittels Vorauszahlung erfolgen. Die Umstellung auf die Anmeldung mittels eID.li sowie die Kreditkartenzahlung vereinfachen die Bestellung und beschleunigen die Zustellung der Dokumente um zwei bis drei Werktage. Mit dieser Neuerung konnte ein Teilschritt auf dem Wege der Digitalisierung der Gerichtsabläufe umgesetzt werden.