Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der Volksinitiative der DpL zur Aufhebung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk» (Privatisierung Radio L) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen von Gesetzes wegen weitere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Form und Art der Initiative eingehalten werden. Die Regierung kommt zum Schluss, dass das Initiativbegehren die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die weiteren rechtlichen Vorgaben erfüllt. Auch stehen dem Initiativbegehren keine einschlägigen verfassungsmässigen oder staatsvertraglichen Bestimmungen entgegen.
Zu beachten sind jedoch die erheblichen Auswirkungen auf die liechtensteinische Medienlandschaft im Falle einer Annahme der Initiative, die im Bericht und Antrag ebenfalls aufgezeigt werden. Aus Sicht der Regierung ist dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender für die öffentliche Meinungsbildung und auch aus souveränitätspolitischen Gesichtspunkten für Liechtenstein eine hohe Bedeutung beizumessen. Im Falle einer Annahme der Initiative würde die gesetzliche Pflicht zur neutralen und ausgewogenen Berichterstattung wegfallen. Nach Auffassung der Regierung ist davon auszugehen, dass eine Privatisierung nur mit einer drastischen Kürzung der Leistungen und folglich mit Qualitätseinbussen überhaupt realistisch wäre. Eine Annahme der Initiative hätte aus Sicht der Regierung de facto eine Schliessung des Landessenders mit weitreichenden Auswirkungen auf die Medien- und Meinungsvielfalt im Land zur Folge.