Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Konsumentengewährleistungsgesetzes (KonsGG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 («Digitale-Inhalte-Richtlinie») sowie der Richtlinie (EU) 2019/771 («Warenkauf-Richtlinie»). Mit der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie sollen die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im On- und Offline-Handel für den Verkauf von Waren, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen europaweit vereinheitlicht werden. Die Richtlinien zielen darauf ab, den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der digitalen und physischen Welt zu stärken und zu harmonisieren.
Die Digitale-Inhalte-Richtlinie befasst sich mit der Normierung von Verbraucherverträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Die Neuerungen betreffen die Gewährleistungsrechte, Haftungsregeln und die Vorgaben für die Änderungen von Verträgen. Zentral ist ausserdem die Einführung einer Updatepflicht für Unternehmen. Mit den Änderungen wird es für Anbieter aufgrund der einheitlichen Regeln künftig leichter sein, digitale Leistungen innerhalb des gesamten EWR zu vertreiben. Die Warenkauf-Richtlinie bezweckt eine Stärkung derRechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Warenkauf und beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Davon erfasst sind Kaufverträge über Waren sowie Verträge über die Bereitstellung von Waren, die noch hergestellt oder erzeugt werden müssen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 4. Oktober 2024.