Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. September 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit der Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes soll die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) ins liechtensteinische Recht umgesetzt werden. Die 2016 eingeführten EU-Vorschriften zur Cybersicherheit (Richtlinie (EU) 2016/1148) wurden Anfang 2023 durch die NIS-2-Richtlinie aktualisiert. Die NIS-2-Richtlinie modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich entwickelnden Bedrohungslandschaft für Cybersicherheit Schritt zu halten.
Schon heute ist das Land dazu verpflichtet, eine nationale Cybersicherheitsstrategie zu verabschieden und eine zuständige nationale Behörde und zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit sowie Computer-Notfallteams (CSIRTs) einzurichten. Eine Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes wurde nun notwendig, da zu den bestehenden Pflichten neu die Pflicht zur Benennung und Einrichtung einer Behörde für das Cyberkrisenmanagement hinzukommt. Ebenso werden mit der Totalrevision neue Begrifflichkeiten eingeführt.
Wesentlich ist zudem die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Sektoren und Teilsektoren. Dadurch soll die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, der zuständigen Behörden und des EWR insgesamt weiter verbessert werden. So findet die NIS-2-Richtlinie beispielsweise Anwendung auf die zusätzlichen (Teil-)Sektoren Fernwärme und -kälte (Energie), Abwasser, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Verarbeitung, Vertrieb von Lebensmitteln oder Forschung.
Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im Oktober 2024 in erster Lesung behandeln.
Bericht und Antrag können bei der Regierungskanzlei oder über https://rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.