Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 1. Juli 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Konsumentengewährleistungsgesetzes (KonsGG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung Richtlinie [EU] 2019/770 und Richtlinie [EU] 2019/771) verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 («Digitale-Inhalte-Richtlinie») sowie der Richtlinie (EU) 2019/771 («Warenkauf-Richtlinie»). Mit der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie sollen die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im On- und Offline-Handel für den Kauf von Waren, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen europaweit vereinheitlicht werden. Die Richtlinien zielen darauf ab, den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der digitalen und physischen Welt zu stärken und zu harmonisieren.

Die Digitale-Inhalte-Richtlinie befasst sich mit der Normierung von Verbraucherverträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Die Neuerungen betreffen die Gewährleistungsrechte, Haftungsregeln und die Vorgaben für die Änderungen von Verträgen. Zentral ist ausserdem die Einführung einer Updatepflicht für Unternehmen. Mit den Änderungen wird es für Anbieterinnen und Anbieter aufgrund der einheitlichen Regeln künftig leichter sein, digitale Leistungen innerhalb des gesamten EWR zu vertreiben. Die Warenkauf-Richtlinie bezweckt eine Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Warenkauf und beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Davon erfasst sind Kaufverträge über Waren sowie Verträge über die Bereitstellung von Waren, die noch hergestellt oder erzeugt werden müssen. Die Warenkauf-Richtlinie soll bestehende Unterschiede im nationalen Vertragsrecht abbauen. Aus diesem Grund gilt die Richtlinie für alle Vertriebskanäle, über die Waren an Verbraucher verkauft werden.

Die Richtlinien werden einerseits mit einem neuen Konsumentengewährleistungsgesetz (KonsGG) und andererseits mit Anpassungen im ABGB und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) umgesetzt.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.