Am Mittwoch, 10. September, 2025 wird die eGewerbe-Plattform des Amtes für Volkwirtschaft live geschaltet. Das bisherige Antragsverfahren per Formular wird abgelöst. Auf der neuen eGewerbe-Plattform können Unternehmen alle gewerberechtlichen Angelegenheiten einfach und effizient online abwickeln.
Unternehmen können ab dem 10. September 2025 Anträge für Berechtigungen, die für die Ausübung eines Gewerbes benötigt werden, über die neue eGewerbe-Plattform beim Amt für Volkswirtschaft einreichen. Die Plattform bietet viele Vorteile: die digitale Antragstellung, die Übersicht über alle Anträge und Berechtigungen, einen 24/7-Zugang und eine transparente Kommunikation. Sie ist mit anderen digitalen Verwaltungsdiensten verknüpft. So können Unternehmen alle wichtigen Informationen im Geschäftsverkehr mit dem Amt für Volkswirtschaft im Bereich Gewerbe zentral einsehen und verwalten.
Alle gewerblichen Berechtigungen auf einen Blick
Die eGewerbe-Plattform ermöglicht es, Anträge an das Amt für Volkswirtschaft an einer Stelle auszufüllen, zwischenzuspeichern und einzureichen. Dies geschieht mittels einer zentralen Benutzeroberfläche, in der alle Berechtigungen beim Amt für Volkswirtschaft aufgeführt sind. Diese können dort direkt angepasst werden oder es können neue Berechtigungen beantragt werden. Der Bewilligungsprozess und die Kommunikation, zum Beispiel über Punkte, die nachgebessert oder geklärt werden müssen, werden digital über die Plattform abgewickelt. Antragsstellende kennen so den aktuellen Bearbeitungsstand und werden über Statusänderungen sowie Rückfragen zu ihren hängigen Anträgen benachrichtigt.
24/7-Verfügbarkeit
Ob frühmorgens oder spätabends – die Plattform steht Unternehmen rund um die Uhr zur Verfügung. Diese zeitliche Flexibilität ist besonders für Personen, die ihre administrativen Aufgaben vorwiegend ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten erledigen, ein erheblicher Vorteil. Zudem können angefangene Anträge zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, beispielsweise, wenn noch Dokumente oder Informationen organisiert werden müssen.
Integration mit E-Government Basisdiensten
Die eGewerbe-Plattform ist mit den so genannten E-Government-Basisdiensten der Liechtensteinischen Landesverwaltung verknüpft. Dazu gehören:
- eID.li: Die elektronische Identität, die eine sichere Anmeldung gewährleistet.
- eVertretung: Ein Basisdienst, der es ermöglicht, Vertretungsberechtigungen zu erteilen und Aufgaben an Vertrauenspersonen zu delegieren.
Umsetzung des «Once-Only-Prinzips»
Das sogenannte «Once-Only-Prinzip», ist im E-Government-Gesetz geregelt. Es besagt, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten grundsätzlich nur einmal an eine Behörde übermitteln müssen und diese dann innerhalb der Landesverwaltung wiederverwendet werden können. Grundlage dafür ist eine zentrale Datenbasis innerhalb der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Für Einzelpersonen und Unternehmen bedeutet dies Zeitersparnis und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen.
Schnell und Transparent
Die eGewerbe-Plattform deckt eine breite Palette an Berechtigungen ab:
- Gewerbeanmeldungen und -bewilligungen
- Bewilligungen für Arbeitsvermittlung und Personalverleih
- Zulassungen als Strassentransportunternehmen
- Sonn- und Feiertagsbewilligungen für Ladengeschäfte
- Bewilligungen im Bereich Bauwesenberufe
- Zulassungen im Bereich Dolmetschen und Übersetzen
Mit der digitalen Abwicklung werden die Verfahrensprozesse transparenter und schneller. Alle Informationen sowie der jeweilige Stand der laufenden Verfahren sind direkt über ein persönliches so genanntes Dashboard übersichtlich dargestellt und abrufbar.
Voraussetzungen für die Nutzung der eGewerbe-Plattform
Um auf die Vorteile der eGewerbe-Plattform zugreifen zu können, wird folgendes benötigt:
- Eine eID.li für die Anmeldung.
- Ein eVertretungs-Konto, um Vertretungsberechtigungen für bestimmte Online-Dienste zu erteilen.
Die Registrierung erfolgt online. Die Nutzerinnen und Nutzer werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Alle interessierten Unternehmen und Personen, die noch über keine eID verfügen, können diese unter www.eID.li beantragen. Ebenfalls können sie sich mit der eVertretung vertraut machen und elektronische Vertretungsvollmachten an ihre Vertrauenspersonen erteilen.
Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein
Mit der Einführung der eGewerbe-Plattform wird ein zentraler Baustein der Digitalisierungsroadmap des Landes umgesetzt. Die neue ePlattform ist ein wichtiger Meilenstein im Bestreben, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Liechtenstein voranzutreiben, Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu vereinfachen, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern. Die Vorteile des modernen, zukunftsgerichteten Wirtschaftsstandorts Liechtenstein werden dadurch gestärkt. Für Wirtschaftstreibende in Liechtenstein bedeutet das: weniger Bürokratie und mehr Zeit für ihr Kerngeschäft.