Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 einen Bericht und Antrag verabschiedet, der zahlreiche Anpassungen in verschiedenen Materiengesetzen des Strafrechts vorsieht. Ziel ist es, den Herausforderungen der heutigen Kriminalitätsbekämpfung gerecht zu werden, die Effizienz der Strafverfolgung zu erhöhen und internationale Standards umzusetzen.
Neue Ermittlungsmethoden zur Bekämpfung schwerer Kriminalität
Angesichts der Zunahme organisierter und grenzüberschreitender Kriminalität sollen neue rechtliche Grundlagen für die optische und akustische Überwachung geschaffen werden. Diese verdeckten Massnahmen ermöglichen eine gezielte Überwachung von Personen unter Einsatz technischer Hilfsmittel und dienen primär der Bekämpfung schwerer Straftaten. Vergleichbare Regelungen bestehen bereits in Österreich, der Schweiz und Deutschland.
Opportunitätsentscheidungen der Staatsanwaltschaft
Die Vorlage sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft künftig zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen von der weiteren Verfolgung eines Tatverdachts absehen kann. Dies soll einen effizienteren Ressourceneinsatz ermöglichen und die Interessen der Verfahrensbetroffenen entsprechend berücksichtigen.
Strafverfügungen durch das Landgericht
Bei Übertretungen und geringeren Vergehen, die ausschliesslich mit einer Busse oder einer Geldstrafe geahndet werden, soll das Landgericht künftig Strafverfügungen erlassen können. Dies trägt zur Entlastung der Einzelrichterinnen und Einzelrichter bei.
Regelung der Verwaltungskosten bei gesperrten Vermögenswerten
In Umsetzung eines Urteils des Staatsgerichtshofes wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Verwaltungskosten bei gesperrten Konten freigeben zu können. Pauschalierte Entgelte und Spesen für den Weiterbestand der Kontoverbindung können künftig automatisch belastet werden, während über andere Kosten weiterhin durch eine gerichtliche Einzelfallentscheidung entschieden werden muss.
Anpassung der Unterbringungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die strafrechtliche Unterbringung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen werden neu geregelt. Dabei werden veraltete und stigmatisierende Begriffe durch zeitgemässe Formulierungen ersetzt. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geleistet.
Präzisierungen im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Zur Umsetzung von Empfehlungen aus der letzten Moneyval-Evaluation wird eine Legaldefinition der Vermögensbestandteile eingeführt, die sowohl im Geldwäscherei- als auch im Terrorismusfinanzierungstatbestand Anwendung findet.
Digitalisierung des Strafregisters
Im Zuge der Digitalisierung erhalten künftig alle liechtensteinischen Behörden die Möglichkeit, automatisierte Abfragen im Strafregister durchzuführen. Damit wird eine Beschleunigung von Verfahren erreicht. Ein umfassender Kontrollmechanismus mit Protokollierung und zehnjähriger Datenspeicherung gewährleistet dabei den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten.
Gestaffelte Amtsdauer in der Strafvollzugskommission
Zur Sicherstellung von Kontinuität und Fachwissen wird eine gestaffelte Amtsdauer für die Mitglieder der Strafvollzugskommission eingeführt.
Mit dieser Vorlage setzt die Regierung wichtige Impulse zur Modernisierung des Strafrechts und Effizienzsteigerung im Strafverfahren.