Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. März 2026, eine Abänderung der Störfallverordnung (StFV, LGBI. 2016 Nr. 296) verabschiedet.
Mit dieser Abänderung wird die Verordnung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie an internationale Standards angeglichen. Neben legistischen Aktualisierungen betrifft die Revision insbesondere Anhang 1.1, Ziffer 2, der die Stoffe und Zubereitungen mit festgelegten Mengenschwellen regelt. Neu werden die drei Stoffe Chrom (VI) und seine Salze, Methanol sowie Salpetersäure im Konzentrationsbereich von ≥ 10% bis < 65% aufgenommen. Gleichzeitig werden zwei bestehende Einträge betreffend Ammoniumnitrat-Dünger gestrichen.
Die Änderungen erfolgen im Rahmen der Harmonisierung mit den bereits erfolgten Änderungen der schweizerischen Störfallverordnung.