Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 17. März 2026 die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung, die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung und die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge beschlossen.
Die Verordnungsänderungen erfolgen aufgrund des Nachvollzugs von entsprechenden Rechtsanpassungen in der Schweiz und der Anwendung von EWR-Recht. Der Grossteil der in Liechtenstein zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge beruhen auf einer europäischen Gesamtgenehmigung. Daher sind die entsprechenden Verordnungsanpassungen vorzunehmen.
Schnellere und unkompliziertere Fahrzeugzulassung
Mit der Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) wird die Fahrzeugzulassung modernisiert, harmonisiert und die Datenqualität durch elektronische Fahrzeugdatensätze verbessert.
Bis anhin können neue Fahrzeuge in Liechtenstein auf verschiedene Art und Weise eine Zulassung erhalten, zum Beispiel im Rahmen einer Typengenehmigung, einem Datenblatt, einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certficate of Conformity, CoC), mit Konformitätsnachweisen oder durch eine technische Einzelprüfung.
Mit der Verordnung (EU) 2018/858 vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hat die EU seit dem 1. September 2020 ein neues Fahrzeug-Typengenehmigungs- und Zulassungsregime für Fahrzeuge der Klassen M1, N2 und O3 (Personenwagen, Nutzfahrzeuge und Anhänger) eingeführt. Die Hersteller von Fahrzeugen mit einer einheitlichen EU‑Typgenehmigung für alle EU‑/EWR‑Staaten (EU Gesamtgenehmigung) werden neu verpflichtet, ab dem 5. Juli 2026 den Genehmigungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten pro Fahrzeug eine elektronische EU-Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC) zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung von solchen EU-gesamtgenehmigten Fahrzeugen erfolgt in der EU für die genannten Fahrzeugklassen gestützt auf eCoC-Einzelfahrzeugdatensätze.
Ab Juli 2026 werden in der Europäischen Union für neu zugelassene Fahrzeuge somit nur noch elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC) ausgestellt. Diese ersetzen die bisherigen CoC in Papierform.
Die Vorteile des eCoC sind weniger Papier und weniger Aufwand, da der Zulassungsprozess digital und damit einfacher und schneller wird. Fahrzeugdaten stehen allen Beteiligten unmittelbar elektronisch und durch ein einheitliches, kompatibles Datenformat und ebensolche Systeme zur Verfügung. Auch wird die Datenqualität verbessert, da technische Fahrzeugdaten präziser, fahrzeugspezifisch und dank digitaler Signaturen fälschungssicher erfasst werden. Zudem werden Kosten durch Wegfall von Druck und Logistik eingespart.
Hinzu kommt, dass der Kunde für Importfahrzeuge mit dem neuen eCoC keinen Importtermin mehr beim Amt für Strassenverkehr braucht. Dies ist eine Vereinfachung für Bevölkerung und erspart Zeit und Geld.
Im Ergebnis wird mit dem eCoC der administrative Aufwand für die Fahrzeugzulassung wesentlich reduziert. Hersteller, Importeure, Händler, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden erhalten direkten Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten.
Vereinfachung der Zulassung und Reduzierung des Prüfumfangs
Mit der Abänderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) wird die Zulassung mittels eCoC auch hier abgebildet. Zudem werden neue Definitionen betreffend vollständige und vervollständigte (mehrstufig gebaute) Fahrzeuge, Begriffsklärungen und redaktionelle Anpassung alter Begrifflichkeiten vorgenommen.
Schliessung einer Regelungslücke
Im Rahmen der Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) wird eine Regelungslücke geschlossen, die es ermöglichte, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA zu umgehen, indem leichte Sattelschlepper mit schweren Anhängern kombiniert wurden. Neu werden nebst schweren Motorfahrzeugen auch zusätzlich schwere Transportanhänger erfasst. Als „schwer“ wird für beide Fahrzeugarten ein Gewicht über 3,5 t definiert.
Die Verordnungsänderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.