Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. März 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Volksrechtegesetzes («einfache Anregung») zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Initiative wurde am 3. Februar 2026 von den Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher und Sandra Fausch eingereicht. Sie schlägt eine Änderung des Verfahrens bei Initiativen vor, die in Form einer einfachen Anregung eingereicht werden. Konkret soll bei einer vom Landtag abgelehnten einfachen Anregung künftig zwingend eine Volksbefragung durchgeführt werden.
Im Rahmen der Vorprüfung hat die Regierung von Gesetzes wegen zu prüfen, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Die Regierung gelangt dabei zum Schluss, dass die Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Aus Sicht der Regierung hat sich das bestehende System, das bewusst zwischen zwei Formen von Initiativbegehren unterscheidet, bewährt. Eine Anpassung erachtet sie vor dem Hintergrund der etablierten direktdemokratischen Prozesse weder als sinnvoll noch als zielführend.