Am Rande des Gipfeltreffens des Europarats in Reykjavik hinterlegte Aussenministerin Dominique Hasler am 17. Mai 2023 die Ratifikationsurkunde des Änderungsprotokolls des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Als internationaler Wirtschaftsstandort ist es in Liechtensteins Interesse, dass das Datenschutzniveau auf internationaler Ebene weiter vereinheitlicht wird. Das Änderungsprotokoll, eine Modernisierung des ersten Übereinkommens, welches einen internationalen rechtlichen Rahmen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung schaffte, wurde bisher von 45 Staaten unterzeichnet und von 22 Staaten ratifiziert. Für das Inkrafttreten des überarbeiteten Übereinkommens sind insgesamt 38 Ratifizierungen notwendig, womit das überarbeitete Übereinkommen für Liechtenstein ebenfalls erst in Kraft treten kann, sobald die erforderliche Anzahl an Ratifikationen verzeichnet wird.
Schutz von personenbezogenen Daten bei grenzüberschreitender Übermittlung als Ziel
Durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat Liechtenstein ein starkes Zeichen für den internationalen Standard des Datenschutzes gesetzt. Zugleich kann künftig für die liechtensteinische Wirtschaft der grenzüberschreitende Datentransfer in Vertragsstaaten des Übereinkommens, die nicht zugleich Mitglied des EWR sind, deutlich erleichtert werden. Denn dem überarbeiteten Übereinkommen können nicht nur die Mitgliedstaaten des Europarats beitreten, sondern auch Nichtmitgliedsstaaten und internationale Organisationen. Dadurch kann ein weiterer Kreis an Staaten relevante Garantien für eine sichere Übermittlung personenbezogener Daten bieten. Dies wiederum stärkt letztlich auch den Schutz für die liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger, wenn ihre personenbezogenen Daten grenzüberschreitend verarbeitet werden.
Liechtenstein unterzeichnete das Änderungsprotokoll am 7. Dezember 2020, der Landtag erteilte seine Zustimmung am 2. März 2023.