Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Justiz
Der Bereich Justiz hat die Aufgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Justizbereich in Liechtenstein laufend zu überprüfen und zu modernisieren und an internationale Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen.
In die Zuständigkeit des Bereichs Justiz fallen das Zivilrecht, einschliesslich Personen- und Gesellschaftsrecht, das Strafrecht, das Exekutions-, Nachlass- und Insolvenzrecht, das Verfahrensrecht, der Datenschutz, die Rechtshilfe inklusive Aus- und Durchlieferung, der Strafvollzug, die Opferhilfe, die Verfahrenshilfe sowie Grundverkehr und Grundstücksschätzungen. Weitere Arbeitsbereiche betreffen die Koordination der Amtshaftung und die Justizverwaltung sowie die Rechtsgrundlagen betreffend Rechtsanwälte und Notare.
Das Amt für Justiz mit den Abteilungen Grundbuch, Handelsregister, Verzeichnis wirtschaftlich Berechtigter, Justizwesen und Stiftungsaufsicht sowie die dem Amt angegliederte Opferhilfestelle sind dem Geschäftsbereich Justiz unterstellt.