Die Regierung bestand seit Inkrafttreten der Verfassung von 1862 zunächst aus einem Landesverweser und zwei Landräten, ab 1871 kamen zwei stellvertretende Landräte hinzu. Mit der Verfassung von 1921 ging unter anderem auch eine Änderung der Amtsbezeichnung einher. Aus dem Landesverweser wurde der Regierungschef, aus den Landräten wurden die Regierungsräte. Zudem erhielt der Regierungschef einen Stellvertreter. Die bis heute gültige Zusammensetzung der Regierung aus einem Regierungschef sowie vier Regierungsmitgliedern, von denen eines zugleich die Rolle des Regierungschef-Stellvertreters innehat, wurde schliesslich 1965 eingeführt.