Der Europäische Wirtschaftsraum

Was ist der EWR?

Am 1. Mai 1995 erfolgte der offizielle Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und damit die volle Teilnahme am europäischen Binnenmarkt. Durch den EWR sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen in einem rund 455 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassenden Binnenmarkt zusammengeschlossen, in dem für alle beteiligten Staaten die gleichen Grundregeln gelten.

Die Bürgerinnen und Bürger aller 30 EWR-Mitgliedstaaten haben das Recht, von den sogenannten vier Grundfreiheiten Gebrauch zu machen:

  • dem Warenkverkehr
  • dem Personenverkehr
  • dem Dienstleistungsverkehr
  • dem Kapitalverkehr

Zudem untersagt Artikel 4 des EWR-Abkommens jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot). 

Was umfasst das EWR-Abkommen nicht?

Das EWR-Abkommen deckt unter anderem folgende EU-Politikbereiche nicht ab:

  • gemeinsame Landwirtschafts- und Fischereipolitik
  • Zollunion
  • gemeinsame Handelspolitik
  • gemeinsame Steuerpolitik
  • gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik
  • Justizpolitik und Inneres (die EFTA-Staaten sind Teil des Schengen-Raums)
  • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)