Der Staatsgerichtshof hat in seiner Sitzung vom 31. Oktober 2023 über die Individualbeschwerde im Zusammenhang mit dem Projekt «Strassenverbindung Vaduz – Triesen» entschieden.

Der Staatsgerichtshof verzichtete auf die Aufhebung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes, weshalb das Projekt weiterbearbeitet werden kann. Seitens des Gerichts wurde allerdings der Individualbeschwerde des Beschwerdeführers Folge gegeben und festgehalten, dass er in seinen verfassungsmässig und durch die europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechten verletzt ist. Begründet wurde dies damit, dass durch die unterlassene Zustellung der baubedingten Gefährdungsabschätzung eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers vorliege. Da aber die baubedingte Gefährdungsabschätzung gar nicht hätte während des UVP-Verfahrens erstellt werden müssen, wurde die Rechtsposition des Beschwerdeführers durch die vorliegende Gehörsverletzung nicht verschlechtert.

Gestützt auf dieses Urteil des Staatsgerichtshofs kann das Land nunmehr das Projekt «Verbindungsstrasse Vaduz-Triesen» weiterbearbeiten. Es ist geplant, dass der Bericht und Antrag betreffend den erforderlichen Verpflichtungskredit dem Landtag in der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Behandlung vorgelegt wird.