Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 5. Mai 2026, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, des Vermögens-verwaltungsgesetzes, des Handelsplatz- und Börsegesetzes, des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes, des EWR-Marktmissbrauchsverordnung-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/2811 und (EU) 2024/2810 sowie der Anwendung der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2024/2809 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024. Ziel ist es, die Vorschriften für Börsennotierungen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – zu vereinfachen, ohne die Grundsätze von Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität zu beeinträchtigen.
Der Landtag hat die Vorlage im März 2026 in erster Lesung beraten und ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten war einhellig und unbestritten.
Die nun beschlossene Stellungnahme behandelt die Fragen, die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfen wurden. Diese betrafen insbesondere die sachliche Rechtfertigung der Anpassung von Billigungsgebühren für Wertpapierprospekte sowie deren Verhältnis zum gestiegenen Prüfaufwand der Finanzmarktaufsicht. Zudem legt die Stellungnahme dar, dass durch die vorgesehenen Anpassungen keine Markteintrittshürden für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden und Fonds weitgehend nicht vom Wertpapierprospektrecht betroffen sind.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Juni 2026 in zweiter Lesung behandelt.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.