Am Freitag, 29. Mai 2026, hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit den Philippinen paraphiert. Das paraphierte DBA orientiert sich an internationalen Standards und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen konnten für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren reduzierte Quellensteuern vereinbart werden; so beträgt der Quellensteuersatz auf Konzern-Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren jeweils 10%. Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds und Pensionsfonds. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Nach dem Freihandelsabkommens mit den Philippinen erhöht es die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und den Philippinen weiter.
Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.