Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. Juni 2026, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/470 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026, die mehrere Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen anpasst.

Die Vorlage knüpft an die frühere Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) an, die Liechtenstein aufgrund seiner EWR-rechtlichen Verpflichtungen bereits per 1. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt hat. Mit dieser früheren Richtlinie wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen eingeführt. Diese Berichterstattung ist für die betroffenen Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden.

Die nun umzusetzende Richtlinie (EU) 2026/470 bringt wesentliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Insbesondere wird der Anwendungsbereich der Berichtspflichten deutlich eingeschränkt: Künftig sollen nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1’000 Mitarbeitenden sowie Nettoumsatzerlösen von über 450 Mio. Euro erfasst werden.

Die Regierung will mit der Vorlage sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen rasch und umfassend von diesen Erleichterungen profitieren können.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 4. August 2026.