Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2026 zwei Tarifverträge zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband und der Psychiatrie St.Gallen über die Leistungsabgeltung für stationäre psychiatrische Behandlungen sowie für ambulante ärztliche Leistungen und angeordnete psychologische Psychotherapie genehmigt.

Die Psychiatrie St.Gallen (PSG) erbringt umfassende Leistungen in der ambulanten, tagesklinischen und stationären Erwachsenenpsychiatrie und verfügt über einen ausgewiesenen Ausbildungs- und Lehrauftrag. Sie ist seit vielen Jahren ein wichtiger Partner in der psychiatrischen Versorgung Liechtensteins.

Genehmigt wurden zum einen der Tarifvertrag über die Leistungsabgeltung nach TARPSY für stationäre psychiatrische Behandlungen an den Standorten Pfäfers, Wil und St. Gallen und zum anderen der Tarifvertrag für ambulante ärztliche Leistungen sowie für angeordnete psychologische Psychotherapie. Letzterer umfasst die Standorte Pfäfers, Heerbrugg, Sargans, Uznach, Rapperswil, Wil, Rorschach, Wattwil und St. Gallen. Für die Vergütung kommen jeweils die im Kanton St. Gallen geltenden Tarife zur Anwendung.

Mit dem Ziel, dass Patientinnen und Patienten aus Liechtenstein nach medizinischen Kriterien im Rahmen einer fachlichen Triage in den Einrichtungen der PSG gleichberechtigt mit Patientinnen und Patienten aus der Schweiz versorgt werden, hat die Regierung in einem ersten Schritt im Mai 2026 eine Leistungsvereinbarung mit der PSG genehmigt. Gemäss dieser Vereinbarung beteiligt sich Liechtenstein zur Sicherstellung der Versorgung angemessen an den Beiträgen für Vorhalteleistungen, für die regionale Versorgungssicherheit sowie für Ausbildung und Lehre.

Die Genehmigung der Leistungsvereinbarung und der Tarifverträge ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung der psychiatrischen Versorgung in Liechtenstein. Sie schafft die notwendige Grundlage, damit die im Psychiatriekonzept vorgesehene Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen konsequent umgesetzt werden kann. Insbesondere wird damit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem etablierten Versorgungspartner abgesichert und die Versorgungskontinuität für Patientinnen und Patienten aus Liechtenstein nachhaltig gewährleistet.