Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt und die Abänderung weiterer Gesetze zur Umsetzung des 4. Europäischen Energiemarkt-Liberalisierungspakets verabschiedet. Zudem hat sie den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Einführung einer Förderung der über eine Liechtensteinische Energiegemeinschaft erzeugten, ausgetauschten und verbrauchten erneuerbaren Energie genehmigt.
Der Landtag hatte die Anpassung des Elektrizitätsmarktgesetzes zur Umsetzung des 4. Liberalisierungspakets am 2. Oktober 2025 behandelt. Die Vorlage wurde grundsätzlich unterstützt, allerdings wurden massgebliche Ergänzungen gewünscht. Im Mittelpunkt standen Bürgerenergiegemeinschaften, Energiespeicher, bidirektionales Laden und dynamische Stromtarife. Es wurde angemerkt, dass die Vorlage zwar EU-Vorgaben erfülle, vorhandene Möglichkeiten zur besseren Umsetzung aber nicht ausreichend nutze.
Besonders im Bezug auf Bürgerenergiegemeinschaften verlangte der Landtag stärkere Anreize. Hierzu plant die Regierung nun eine Förderung für Liechtensteinische Energiegemeinschaften von bis zu 3 Rp./kWh. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund CHF 600’000 pro Jahr.
Zudem soll der Einsatz von Energiespeichern auch bei Elektrofahrzeugen verbessert wer-den. Nutzung und Vergütung von zwischengespeichertem erneuerbarem Strom werden klar geregelt. Ferner sollen Vereinfachungen bei kleinen Anlagen hohe Messkosten vermeiden. Ziel der Anpassungen ist es, den Eigenverbrauch von Strom aus Liechtenstein zu erhöhen und den Selbstversorgungsgrad zu steigern.
Die Stellungnahme und der Bericht und Antrag können bei der Regierungskanzlei oder über deren Website www.rk.llv.li bezogen werden.