Gestützt auf das vom Schweizerischen Hebammenverband überarbeitete Arzneimittelverzeichnis wurde die Heilmittelverordnung abgeändert. Der Verein Liechtensteiner Hebammen ist als Fachgruppe gemeinsam mit den Hebammen der Region Rheintal organisiert und damit Teil des Schweizerischen Hebammenverbandes Sektion Ostschweiz.
Im Zentrum der Anpassung stehen Qualität und Sicherheit in der Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen. Der aktualisierte Anhang definiert klar, welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel Hebammen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ohne vorgängige ärztliche Verordnung anwenden dürfen. Damit werden die Kompetenzen der Hebammen transparent, nachvollziehbar und einheitlich geregelt.
Die Anpassung trägt dazu bei, die Versorgungssicherheit zu stärken und den fachlich anerkannten Handlungsspielraum von Hebammen zeitgemäss abzubilden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Anwendung entsprechender Arzneimittel weiterhin unter klar definierten Voraussetzungen und im Einklang mit den Anforderungen an Qualität und Patientensicherheit sowie als Teil einer verantwortungsvollen Berufsausübung erfolgt.