Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Juni 2026, den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und des Gesundheitsgesetzes (GesG) verabschiedet. Mit der Vorlage will sie die langfristige Finanzierbarkeit des liechtensteinischen Gesundheitssystems sichern, die hohe Versorgungsqualität erhalten und die Steuerung des Systems gezielt weiterentwickeln.

Im Zentrum der Reform stehen zwei Massnahmenpakete: ein Zukunftspaket und ein Kostendämpfungspaket. Ein drittes Bündel unter dem Titel «Versorgung 2030» soll in einem nächsten Schritt vertieft werden. Ziel der nun vorgeschlagenen Änderungen ist es, Fehlanreize in der Finanzierung abzubauen, die Eigenverantwortung weiter zu stärken und die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen wirksamer einzusetzen.

Ein zentrales Element ist die Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS). Künftig sollen ambulante und stationäre Behandlungen nach demselben Finanzierungsschlüssel getragen werden. Damit sollen Fehlanreize reduziert und eine stärker koordinierte sowie ambulant ausgerichtete Versorgung gefördert werden. Vorgesehen ist ein kostenneutraler Finanzierungsschlüssel von 69 Prozent durch die Krankenversicherungen und 31 Prozent durch das Land. Gleichzeitig soll der Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen verfeinert werden, damit Unterschiede in der Versichertenstruktur gerechter berücksichtigt werden.

Das Kostendämpfungspaket umfasst unter anderem die stärkere Förderung von Generika und Biosimilars, die Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung, die Stärkung des Wirtschaftlichkeitsverfahrens sowie die Weiterentwicklung der Kostenziele. Zudem sollen Versicherte gezielter über kostengünstige Leistungen und geeignete Versicherungsmodelle informiert werden. Weitere Massnahmen betreffen die gesetzliche Verankerung der Leistungskommission, die Begleitung der neuen ambulanten Tarifstruktur TARDOC, die Anpassung des Labortarifs an die Schweiz sowie einen institutionalisierten Dialog mit den Akteuren des Gesundheitswesens, in Form von regelmässigen «Runden Tischen».

Auch die Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe ist Teil der Vorlage: Pflegefachpersonen mit erweiterter klinischer Kompetenz sowie Apothekerinnen und Apotheker sollen künftig stärker in die Grundversorgung eingebunden werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 17. August 2026.