Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das PFAS-Konzept 2026+ finden Sie nachstehend nochmals in gebündelter Form in unserem FAQ-Dossier.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das PFAS-Konzept 2026+ finden Sie nachstehend nochmals in gebündelter Form in unserem FAQ-Dossier.
PFAS sind eine Gruppe von industriell hergestellten Chemikalien. Sie werden seit Jahrzehnten z. B. in Löschschäumen, wasser und fettabweisenden Materialien, Beschichtungen und Verpackungen eingesetzt. Sie sind extrem langlebig und kaum abbaubar (sogenannte «Ewigkeitschemikalien»). PFAS gelangen über den Boden, das Wasser und die Luft in die Umwelt. Dort können sie sich in der Nahrungsmittelkette und im menschlichen Körper anreichern. Gesundheitlich stehen sie im Zusammenhang mit Leber und Schilddrüsenschäden, Immunbeeinträchtigungen sowie erhöhtem Krebsrisiko.
Bisher nicht. Die bisherigen Analysen von Wasser und Lebensmitteln lagen unter den geltenden Höchstwerten. Weitere Untersuchungen sind in Planung.
Tiere nehmen PFAS sowohl über Bodenteilchen als auch über Pflanzen auf. Zusätzlich kann die Aufnahme relevanter PFAS Mengen über das Trink oder Tränkewasser erfolgen.
Anschliessend wird PFAS über das Blut im gesamten Tierkörper verteilt. Besonders gut durchblutete Organe wie das Gehirn, das Herz oder die Lunge weisen dabei höhere Anreicherungen auf. PFAS werden im Tierkörper nicht umgewandelt, sondern verlassen den Organismus in derselben chemischen Form, in der sie aufgenommen wurden. Sie finden sich daher in Eiern, Fleisch, Milch, Urin und Kot wieder.
Bereits ungeborene Tiere können PFAS anreichern. Kälber von belasteten Kühen kommen daher mit einer entsprechenden Belastung zur Welt.
Die Konservierungsform von Futterpflanzen hat keinen Einfluss auf den PFAS Gehalt. Gras, Heu und Silage weisen vergleichbare Belastungswerte auf.
Seit 2023 wird das liechtensteinische Trinkwasser jährlich auf Rückstände von PFAS untersucht. Zusätzlich wurden Stichproben bei verschiedenen Fliessgewässern genommen. 2024 wurden ausserdem erstmals Regenbogenforellen aus dem Binnenkanal untersucht und 2025 Lebensmittel von liechtensteinischen Direktvermarktungsbetrieben getestet. Keine der bisherigen Proben war zu beanstanden. Diese Datenlage wird in den kommenden Jahren durch weitere Untersuchungen ergänzt.
Weitere Untersuchungen umfassen beispielsweise die Beprobung von an Feuerwehrübungsplätze angrenzende landwirtschaftliche Flächen, die Kontrolle von Deponiesickerwasser und die Belastungsabschätzung von Klärschlamm. Geplant ist zudem eine freiwillige Milchbeprobung, an der die Milchviehbetriebe Liechtensteins teilnehmen können.
Das PFAS Konzept hat zum Ziel, allfällige PFAS Belastungen frühzeitig zu erkennen, einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor belasteten Lebensmitteln zu leisten, betroffene Landwirtschaftsbetriebe möglichst früh zu unterstützen und transparent zu kommunizieren. Gleichzeitig soll eine gute Zusammenarbeit mit Nachbarregionen sichergestellt werden.
Die Landwirtschaft nimmt eine zentrale Rolle ein. Entsprechend liegt der Schwerpunkt der Untersuchungen auf landwirtschaftlichen Betrieben und ihren Primärprodukten. Potenziell betroffene Betriebe werden auf Wunsch individuell begleitet und unterstützt. Das Ziel ist es, Belastungen zu reduzieren und die Produktion aufrechtzuerhalten.
Überschreiten Lebensmittel die gesetzlichen Höchstwerte, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gelangen. Für Lebensmittel ohne festgelegte Höchstwerte wie Milch werden bei relevanten Belastungen geeignete Massnahmen zur Reduktion empfohlen.
Milch
Aktuell gibt es für Milch noch keine gesetzlich festgelegten Höchstwerte. Den Landwirtschaftsbetrieben wird empfohlen, mögliche Ursachen abzuklären und Senkungsmassnahmen einzuleiten. Anliegen und Fragen bezüglich Unterstützung können an pfas@llv.li gerichtet werden.
Fleisch und Eier
Für Fleisch und Eier gelten gesetzlich festgelegte Höchstwerte. Werden diese überschritten, dürfen die betroffenen Produkte nicht in Verkehr gebracht werden. Das jeweilige Unternehmen ist dann verpflichtet, sie zurückzunehmen bzw. zurückzurufen. Zudem ist das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu informieren. Anschliessend werden im Rahmen der Rückverfolgbarkeit alle beteiligten Handelspartner bis zu den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben ermittelt, um die Ursache der festgestellten Belastung zu klären. Liegt die Quelle der Belastung beim Landwirtschaftsbetrieb, folgen vor Ort weitere Untersuchungen, um geeignete Massnahmen zur Reduktion der Belastung festzulegen.
Fische
Auch für Fische gelten gesetzliche Höchstwerte. Fische mit zu hoher Belastung dürfen deshalb nicht verkauft werden.
Fragen und Anliegen können an pfas@llv.li gerichtet werden.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen beprobt Lebensmittel, die im Handel sind, risikobasiert. Überschreiten Lebensmittel die gesetzlich festgelegten Höchstwerte, werden sie aus dem Verkehr gezogen und, sofern notwendig, weitere Massnahmen verfügt.
Betroffene Landwirtschaftsbetriebe können auf Wunsch Unterstützung erhalten, etwa durch zusätzliche Untersuchungen von Produktionsmitteln wie Futtermitteln und Gülle oder durch fachliche Beratung zu PFAS Senkungsmassnahmen und zu alternativen Bewirtschaftungsformen. Die Beratung erfolgt individuell und praxisnah. Betroffene Landwirtschaftsbetriebe werden bei Mehraufwendungen und Mindererträgen zudem – vorbehaltlich der noch zu schaffenden rechtlichen Grundlage – bis zu einem Betrag von CHF 200'000 pro Betrieb durch den Staat unterstützt.