Welche Massnahmen wurden ergriffen?

Aufgrund des Anfangsverdachts hat das Amt für Informatik unmittelbar Massnahmen zur Sicherung der Daten umgesetzt und das betroffene System vom Netz genommen. Gleichzeitig wurde eine umfassende Analyse des Vorfalls eingeleitet. Am 31. Juli 2026 wurde die Regierung informiert, dass ein potenziell erfolgreicher Angriff auf das VwbP stattgefunden hat. Am Nachmittag des 1. August wurden die ersten bestätigten Ergebnisse der Voruntersuchungen an die Regierung übermittelt.

Nach dem kriminellen Angriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen, kurz VwbP, wurden als Vorsichtsmassnahme vier staatliche Systeme vom Netz genommen, um diesen zusätzlichen Sicherheitsprüfungen zu unterziehen. Der Krisenstab hat am 5. August beschlossen, weitere Systeme zu prüfen und zu diesem Zweck zeitweise vom Netz zu nehmen.

Die Stabsstelle Cyber-Sicherheit steht im Austausch mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen, um die Lage fortlaufend zu beurteilen. Die bisherigen Abklärungen vonseiten der Stabsstelle Cyber-Sicherheit geben keinen Hinweis darauf, dass kritische Infrastrukturen betroffen sind. Unterdessen laufen die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nach der Täterschaft unter Hochdruck weiter.