Datenschutz
Beim Angriff auf das VwbP handelt es sich um eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäss Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Krisenstab arbeitet mit Hochdruck daran, dass gemäss Art. 34 DSGVO die betroffenen Personen so rasch wie möglich über die Verletzung des Schutzes ihrer Daten informiert werden.