Ministerium für Gesellschaft
Merkblatt betreffend Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit, bei geringen Löhnen und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten
Wer beispielsweise eine Reinigungsfachkraft, eine Hilfe für Gartenarbeiten und/oder für die Betreuung von Kindern angestellt hat, weiss, dass die korrekte Lohnabrechnung und Abführung der Sozial- und Steuerabgaben nicht ganz einfach ist. Insbesondere bei Teilzeitangestellten mit nur sehr geringen Arbeitspensen und/oder bei unregelmässig Beschäftigten erscheint der Aufwand für eine korrekte Abrechnung sehr hoch und kompliziert.
Aufgrund des erkannten Handlungsbedarfs hat das Ministerium für Gesellschaft ein Merkblatt erarbeitet. Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an private Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit sehr geringen Arbeitspensen (Teilzeitarbeit), geringen Löhnen und/oder mit lediglich gelegentlich beschäftigen. Es verschafft einen kurzen Überblick über die korrekte Anmeldungen bei verschiedenen Stellen, die Erstellung einer Lohnabrechnung und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge, Krankenkassenbeiträge, Nicht- und Betriebsunfallversicherung sowie Steuern.
Dieses Merkblatt gilt jeweils für ein Jahr und wird jährlich aktualisiert.
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