Liechtenstein in Kürze
Die Landeshymne des Fürstentums Liechtenstein
Die im 17. Jahrhundert in England entstandene Urmelodie wurde um 1800 von 27 Ländern, Fürsten- und Herzogtümern des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, zu dem auch Liechtenstein gehörte, benutzt. Der endgültige Text der Hymne wurde 1963 vom Landtag beschlossen. Ihr Titel lautet seither: "Oben am jungen Rhein".
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Die Landesfarben sind Blau-Rot. Die Flagge besteht aus einem mit einer Leine lose an einer Stange befestigten rechteckigen Tuch aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben blau, unten rot. Im blauen Streifen ist gegen die Stange hin der Fürstenhut in Gold angebracht.
Staatsform, Verfassung
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt (Art. 2 der Verfassung von 1921).

Liechtensteins Staatsoberhaupt Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf von Rietberg. Am 13. November 1989, nach dem Tode seines Vaters Fürst Franz Josef II., übernahm Erbprinz Hans-Adam als Fürst Hans-Adam II. die Regentschaft.
Am 15. August 2004 setzt S.D. Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn, S.D. Erbprinz Alois, als seinen Stellvertreter ein und betraut ihn mit der Ausübung aller ihm gemäss Verfassung zustehenden Hoheitsrechte.
Parlament
Der Liechtensteinische Landtag besteht aus 25 Abgeordneten. Er übt seine Rechte in den Sitzungen des Gesamtlandtags aus. Der Liechtensteinische Landtag ist im internationalen Vergleich ein kleines Parlament.
Regierung
Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten. Der Regierungschef sowie die Regierungsräte werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen Parlaments ernannt.
Gerichte
Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz.

Fakten und Zahlen
Hauptort
Vaduz
Einwohner
38'747 Einwohner (Stand 31. Dezember 2019); davon 34.2% Ausländer, hauptsächlich Schweizer, Österreicher, Deutsche und Italiener.
Sprache
Amtssprache ist Deutsch, Umgangssprache ein alemannischer Dialekt.
Staatsfeiertag
15. August
Währung
Schweizer Franken
Euros werden in der Regel akzeptiert
Fläche
160.0 km² (viertkleinster Staat Europas, nach Vatikan, Monaco und San Marino)
Amt für Statistik - Liechtenstein in Zahlen
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