Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Soziales
Das Ministerium für Gesellschaft befasst sich unter anderem mit zentralen Fragen der sozialen Sicherheit und insbesondere mit Sozialversicherungen sowie der Sozialhilfe.
In Liechtenstein besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können. Die Sozialversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (inklusive Hilflosenentschädigung, besondere medizinische Massnahmen und dem Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung), die Familienzulagen (Kinder-, Geburts- und Alleinerziehendenzulagen) der Familienausgleichskasse (FAK) leisten Schutz, indem sie Leistungen wie insbesondere Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten. Die Regierung übt die Oberaufsicht über die AHV-IV-FAK Anstalten aus. Im Bereich Sozialversicherungen unternimmt das Ministerium besondere Anstrengungen, um die langfristige finanzielle Sicherung der AHV zu gewährleisten.
Ein Schwerpunkt des Ministeriums für Gesellschaft ist neben den Sozialversicherungen die Sozialhilfe. Die Sozialhilfe soll den Hilfsbedürftigen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Als hilfsbedürftig gelten Personen, die nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und die mit ihnen in Familiengemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern, oder aussergewöhnliche Schwierigkeiten in ihren persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen selbst oder mit Hilfe anderer Personen oder Einrichtungen zu bewältigen. In diesem Bereich obliegen der Regierung insbesondere die Vorsorge und die Förderung einer wirksamen Sozialarbeit, die Koordination der privaten und öffentlichen Sozialhilfeeinrichtungen, der Abschluss von Verträgen zur Sicherung der stationären und ambulanten Betreuung, die Errichtung von sozialen Diensten sowie die Aufsicht über Sozialhilfeeinrichtungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die stationäre und ambulante Pflege und Dienstleistung im Bereich der Altershilfe, namentlich die Altersheime und Familienhilfen. Hierfür erstellt die Regierung periodisch eine Bedarfsplanung, um rechtzeitig die notwendigen Massnahmen zur Deckung des künftigen Bedarfs der stationären und ambulanten Pflege treffen zu können, wie beispielsweise den Bau eines neuen Altersheims.