Sonderseite Ukraine

Wie kann ich mich als Privatperson engagieren?

Die Regierung begrüsst das private Engagement in dieser Krise. Die Solidarität der Bevölkerung mit den Menschen in der Ukraine ist gross und zeigt die humanitäre Tradition unseres Landes. Die Regierung empfiehlt allen, welche sich engagieren wollen, sich primär an Hilfsorganisationen zu wenden, welche Erfahrung im Sammeln von Spenden haben und über die erforderlichen Strukturen und das Netzwerk verfügen, um die Beiträge vor Ort bedarfsgerecht einzusetzen.

In Liechtenstein können hierzu u.a. folgende Organisationen kontaktiert werden:

Caritas Liechtenstein e.V.
T +423 376 50 33
e-mail 
www.caritas.li 

Hilfswerk Liechtenstein
T +423 392 12 58
e-mail 
www.hilfswerkliechtenstein.li 

Liechtensteinisches Rotes Kreuz
T +423 222 01 30
e-mail 
www.roteskreuz.li 

SOS-Kinderdorf Liechtenstein
T +423 222 01 01
e-mail 
www.sos-kinderdorf.li 

UNICEF Schweiz und Liechtenstein
T +41 44 317 22 66
www.unicef.ch  

Flüchtlingshilfe Liechtenstein
T +423 388 12 90 
e-mail
www.fluechtlingshilfe.li 


Hinweis: Die Verantwortung für die Sammlung und den zweckgemässen Einsatz von Spenden liegt bei den privaten Organisationen. Die Regierung übernimmt hierfür keine Gewähr. Die Aufführung der genannten Organisationen dient lediglich zu Informationszwecken.

Ich möchte privat Hilfe für die Ukraine organisieren. Was muss ich beachten?

Der mit einer Hilfslieferung verbundene Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Die Regierung empfiehlt, sich zunächst bei erfahrenen Organisationen zu erkundigen, ob bereits ähnliche Hilfsaktionen in Planung sind und, wenn möglich, sich diesen anzuschliessen. Eine Bündelung des Engagements erhöht die Effizienz und reduziert die Kosten für die einzelnen Hilfsprojekte.

Sofern Privatpersonen nicht mit bestehenden Hilfsorganisationen zusammenarbeiten, empfiehlt die Regierung, sich zuerst zu informieren, welche Güter vor Ort tatsächlich benötigt werden. Zudem sollten weitere mit einer Hilfsaktion einhergehenden Fragen wie beispielsweise Lagerungsmöglichkeiten, Transportmodalitäten, Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Distributionskette und nicht zuletzt auch Aspekte der Sicherheit vorab geklärt werden, damit eine zielgerichtete Ankunft der Hilfsgüter gewährleistet werden kann.

Ich habe ukrainische Bekannte, die auf der Flucht sind und nach Liechtenstein kommen wollen. Können sie einreisen? Was ist zu beachten?

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass sind bei Aufenthalten im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen innert 180 Tagen von der Visumspflicht befreit und können somit nach Liechtenstein einreisen. Liechtenstein zeigt sich solidarisch und wird für ukrainische Staatsangehörige ohne biometrisches Reisedokument und ohne Visum  Ausnahmen gewähren, soweit im Einzelfall nicht zwingende Gründe gegen eine Einreise sprechen. Zudem können auch Ukrainer einreisen, die über kein Reisedokument verfügen, jedoch glaubhaft machen können, dass sie ihr Land wegen des Krieges verlassen haben. Personen, welche sich derzeit infolge des Krieges in der Ukraine in Liechtenstein aufhalten, werden ersucht, sich möglichst bald beim Ausländer- und Passamt (APA) zu melden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des APA: www.apa.llv.li.

Ich möchte privaten Wohnraum zur Unterbringung von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, zur Verfügung stellen. Was muss ich machen?

Alle Personen, die in Liechtenstein ein Asylgesuch stellen, werden – wenn nötig – von der Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) untergebracht und betreut. Derzeit bestehen noch ausreichend Plätze im Aufnahmezentrum und in weiteren Liegenschaften. Für den Fall, dass diese Plätze zunehmend belegt werden, nimmt die FHL bereits jetzt Angebote und Meldungen von privatem Wohnraum entgegen. Sie können sich dazu direkt bei der FHL unter info@fluechtlingshilfe.li melden. Bestenfalls geben Sie bereits Details zum Wohnraum (Grösse, Ausstattung, allfällige Kosten, Befristungen, Bedingungen) bekannt. Bitte haben sie Verständnis, dass der Prozess der Zuteilung von Wohnraum Zeit braucht und keine kurzfristigen Zusagen gemacht werden können.

Ich möchte aus der Ukraine geflüchtete Personen kostenlos bei mir wohnen lassen, sind sie krankenversichert?

Eine Krankenversicherung ist während des Asylverfahrens bzw. ab Schutzgewährung in Liechtenstein sichergestellt.

Ich möchte aus der Ukraine geflüchtete Personen kostenlos bei mir wohnen lassen, erhalten sie Sozialhilfe?

Während eines Asylverfahrens bzw. bei einer Schutzgewährung erhalten die Personen Fürsorgeleistungen gemäss AsylG.

Ich habe Wohnraum gemeldet, wann wird zugeteilt?

Zuerst bedanken wir uns für Ihre Meldung. Eine Zuteilung wird jeweils nach Bedarf und entsprechenden Abklärungen vorgenommen. Mitarbeitende der LLV werden auf Sie zukommen, sobald der von Ihnen gemeldete Raum genutzt werden soll. Derzeit kann nicht gesagt werden, wann dies der Fall ist.

Ich möchte Vertriebenen bei der Flucht nach Liechtenstein oder in andere Länder helfen. Was muss ich beachten?

Wir haben grosses Verständnis für Menschen, die Vertriebenen aus der Ukraine helfen wollen. Auch das Land Liechtenstein ist bestrebt, Flüchtenden unbürokratisch und rasch Hilfe zukommen zu lassen.

Wir raten Privatpersonen aber dringend davon ab, auf eigene Initiative in grenznahe Gebiete zu reisen und Vertriebenen bei der Flucht nach Liechtenstein oder in andere Länder zu helfen. Die Situation vor Ort ist sehr komplex, Gleiches gilt für die rechtlichen Aspekte. Vertriebene verfügen oft nicht über die notwendigen Dokumente, um die Weiterreise durch Europa unbürokratisch zu gewährleisten. Da die Fluchtrouten durch zahlreiche Länder führen, liegen die entsprechenden Bestimmungen zudem nicht im Einflussbereich der Regierung. Es besteht für Privatpersonen die Gefahr, sich der Schlepperei schuldig zu machen.

Ich möchte Hilfeleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen. Wo kann ich das tun?

Konkrete Hilfsangebote, wie z.B. Freizeitaktivitäten, Dolmetschdienste usw., können gerne schriftlich an e-mail gesendet werden. Die Flüchtlingshilfe koordiniert das Angebot und wird bei Bedarf Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Wie verläuft die medizinische Versorgung der Schutzsuchenden?

Kurz nach der Registrierung des Schutzgesuchs im Land findet ein medizinischer Eintritts-Check durch einen Hausarzt und eine medizinische Praxisassistentin statt. Dafür ist ein Fragebogen mit den wichtigsten medizinischen Fragen entwickelt worden. Wird dabei ein akutes gesundheitliches Problem erkannt, kann der Patient an einen Arzt oder Psychotherapeuten weitergeleitet werden. Dafür hat die Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) eine Liste von Ärzten und Psychotherapeuten, die Personen aus dem Asylbereich in ihrer Praxis betreuen. Auch eine Aufnahme ins Landesspital ist möglich, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt oder der Hausarzt dies als notwendig beurteilt.

Personen aus dem Asylbereich sind mit dem Zeitpunkt der Registrierung des Gesuches im Land bei einer Liechtensteiner Krankenkasse grundversichert und erhalten damit die gleichen Leistungen wie Liechtensteiner Einwohner in der Grundversicherung.



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