Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 26. März 2024 die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung dient der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung gemäss dem Beschluss des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (Base Erosion and Profit Shifting).
Die GloBE-Verordnung regelt die Bedeutung des GloBE-Kommentars und der Administrativen Leitlinien zur Auslegung der GloBE-Mustervorschriften, die vereinfachte Ermittlung der Ergänzungssteuern, die Anerkennung ausländischer Ergänzungssteuern, die Steuererklärung für die Erhebung der liechtensteinischen Ergänzungssteuer und der IIR-Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule) und die GloBE-Ergänzungssteuererklärung.
Durch die Anerkennung ausländischer Ergänzungssteuern soll sichergestellt werden, dass die liechtensteinische Umsetzung im Rahmen des Peer-Review-Prozesses der OECD betreffend die Umsetzung der Mindestbesteuerung positiv beurteilt wird.
Die GloBE-Verordnung tritt am Tag der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.