Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2026 den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Asylgesetzes verabschiedet.
Die Initiative wurde am 25. September 2026 eingereicht und schlägt vor, den Schutzstatus auf bestimmte Gebiete in der Ukraine einzuschränken, die Reisen in den Heimatstaat zu limitieren und das für die fortgeschrittene Integration erforderliche Sprachniveau anzuheben. Nach erfolgter Prüfung kommt die Regierung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Die Regierung weist in ihrer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass die vorliegende Initiative aus gesetzessystematischen und inhaltlichen Gründen abzulehnen ist. Nach Auffassung der Regierung ist nicht davon auszugehen, dass die vorgeschlagenen Verschärfungen eine spürbare Verringerung der Anzahl Schutzgesuche bewirken würden. Hingegen würde sich der administrative Aufwand sowohl in personeller als auch finanzieller Hinsicht deutlich erhöhen.