Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. November 2026, den 6. Monitoringbericht zur Energiestrategie 2030 verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, welche Entwicklungen sich im Einklang mit den Zielsetzungen der Energiestrategie 2030 befinden und wo Handlungsbedarf besteht. Der definierte Zielpfad wurde 2025 eingehalten.

Mit einem Datenstand per Ende 2025 (bei Treibhausgasen 2024) bildet der jüngste Monitoringbericht das fünfte Jahr der zehn Jahre umfassenden Energiestrategie 2030 ab. Anhand von verschiedenen Indikatoren wird die Umsetzung der Strategie jährlich gemessen.

Die Halbzeitbilanz der drei Hauptziele zeigt, dass die Zielpfade eingehalten werden konnten. Nachdem der Endenergieverbrauch 2024 gegenüber dem Vorjahr noch deutlich um 3.4 % zurückgegangen war, stagnierte er 2025 mit einer sehr geringen Abnahme von lediglich −0.1 %. Trotz eines schwachen Wasserkraftjahres liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix weiterhin über dem Zielpfad. Dies beruht neben erfreulichen Entwicklungen beim PV-Zubau, beim Wärmepumpeneinsatz, beim Netzausbau der Nah- und Fernwärme und bei der Energie-effizienz zum Teil auch auf nicht planbaren Effekten mit unterschiedlichen Auswirkungen. So war die Witterung gegenüber dem Vorjahr etwas kühler, und der Treibstoffabsatz stieg an.

Kritisch zu beurteilen ist die Beobachtung, dass 2025 der Anteil der fossilen Feuerungen bei den neu eingebauten oder ersetzten Heizungen gegenüber 2024 nochmals zugenommen hat. Der Anteil an erneuerbaren Energiesystemen beim Ersatz fossiler Systeme ist deutlich zu tief im Verhältnis zum Absenkpfad des Klimaziels. Die heute eingebauten fossilen Heizungen haben Folgen für die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahrzehnten.

Konsequentes Handeln anhand von sechs Hauptansatzpunkten

Die Stossrichtungen der Energiestrategie 2030 und der auf einen längeren Zeitraum angelegten Energievision 2050 bleiben weiterhin gültig. Die Hauptansatzpunkte und damit die Herausforderungen sind:

  • Weiterer rascher Zubau der Produktionskapazität erneuerbarer Energien im Inland, namentlich von PV und Windenergie: Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Strom im Winter sollen Vorhaben im Bereich Wind weitergeführt und konkretisiert werden.
  • Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Wärme, um gleichzeitig den Winterstrombedarf zu reduzieren: Dazu werden die Arbeiten im Bereich Fernwärme/Abwärme Kehrichtverbrennungsanlage mit hoher Priorität weiterverfolgt.
  • Anreiz für das Verschieben und Speichern von Strom: Durch die Zustimmung zur Umsetzung der EU-Energiemarktliberalisierung durch den Landtag am 4. September 2026 wurden wichtige Weichen gestellt. Unter anderem verbesserten sich so die Rahmenbedingungen für das Verschieben und Speichern von erneuerbarem Strom. Die Einführung von Liechtensteinischen Energiegemeinschaften soll von Massnahmen begleitet werden, um die Attraktivität und Nutzung solcher Gemeinschaften sicherzustellen..
  • Umsetzung von EU/EWR-Recht im Einklang mit möglichst harmonisierten gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich: Dabei geht es vor allem um die Umsetzung der Mustervorschriften der Schweizer Kantone im Energiebereich (MuKEn).
  • Gewährleistung der Planungssicherheit: Entscheidend hierfür sind stabile Rahmenbedingungen und der Erhalt der attraktiven Förderanreize.
  • Elektrifizierung des Verkehrs sowie Verlagerung auf öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr: Damit soll die Energieeffizienz im Verkehrsbereich erhöht werden.

 

Der Monitoringbericht ist unter https://www.energiebuendel.li/news-und-mehr/energiepolitik abrufbar.